Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilung
Der richterliche Geschäftsverteilungsplan regelt, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des jeweiligen Gerichts verteilt werden. Zudem wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter festgelegt. Dadurch wird dem verfassungsrechtlichen Gebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG Rechnung getragen.
Den richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Halle für das Jahr 2026 können Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen.

