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Rechtsantragstelle

Aufgaben der Rechtsantragstelle

Bei den Arbeitsgerichten sind Rechtsantragstellen eingerichtet, die von jeder Bürgerin und jedem Bürger aufgesucht werden können.

In der Rechtsantragstelle werden durch Rechtspfleger Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen der Bürger aufgenommen. Es ist aber nicht Aufgabe der Rechtsantragstelle, eine Rechtsberatung zu erteilen. Eine Rechtsberatung kann ausschließlich von Rechtsanwälten oder Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenlos.

Öffnungszeiten

Die Rechtsantragstellen bei den Arbeitsgerichten sind grundsätzlich täglich von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet, telefonisch können auch Termine während der üblichen Geschäftszeit vereinbart werden. Bitte erfragen Sie die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle beim jeweiligen Arbeitsgericht.

Es wird gebeten, sämtliche Unterlagen (möglichst in Kopie), die mit dem Anliegen in Verbindung stehen, mitzubringen. Dies können z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Überstundenaufstellung, Krankengeldbescheid usw. sein. Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen ist es hilfreich, wenn die bestehenden Forderungen – soweit möglich – bereits schriftlich aufgelistet werden.